Energieaudit
Durch die Entwicklung eines Audits wird dem Gebäudeeigentümer mitgeteilt, was zu tun ist, um den Energieverbrauch zu senken, sowie wann und in welcher Reihenfolge die Arbeiten auszuführen sind.
Für jedes Gebäude, das zur Nutzung in abgegeben wird, sowie für Gebäude, Wohnungen und Gebäudeteile, die eine unabhängige technische und nutzungstechnische Einheit bilden, ist eine Bewertung der Gesamtenergieeffizienz durchzuführen. Protokolle von Besichtigungen des Bauobjekts, Bewertungen und Gutachten über den technischen Zustand, Energieausweis sollten dem Gebäudebuch beigefügt werden.
Ein Energieaudit ist eine Arbeit, auf deren Grundlage eine Ausarbeitung erstellt wird, in der der Umfang sowie die technischen und wirtschaftlichen Parameter möglicher Modernisierungsmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs festgelegt werden.
Alle vier Jahre müssen Unternehmen, die nicht zu den KMU zählen, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen – dazu verpflichtet sie das Energiedienstleistungsgesetz.
Ein Energieaudit zielt darauf ab, die Kosten für die Beheizung eines Gebäudes, die Kosten für die Warmwasserbereitung sowie die Kosten für die Belüftung und Klimatisierung zu senken.
Der Zweck eines Audits ist es, spezifische Lösungen zur Energieeinsparung zu empfehlen. Ein Energieaudit kann umfassend sein, d. h. vollständig durchgeführt werden, es kann aber auch partiell sein und sich auf einzelne Themen wie Beleuchtung, Heizung oder Kühlung konzentrieren.
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